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Robert Marman MARKETING HILDESHEIM

31137 Hildesheim

Tel: 05121 - 265896

E-Mail: info@marketing-hildesheim.de
Homepage: www.marketing-hildesheim.de

Inhaber / Geschäftsführer
Dr. Robert Marman

Unternehmensform
Einzelunternehmung


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MARKETING HILDESHEIM

31137 Hildesheim

Tel: 05121 - 2658961

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Inhaber / Geschäftsführer
Dr. Robert Marman

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Alle Rechte vorbehalten.

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Preisangaben

Alle in diesem Internet-Angebot genannten Preise sind im Sinne der Preisangabenverordnung Bruttopreise inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Auf unseren Rechnungen wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. Daher ist die Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen für Unternehmer, die am Umsatzsteuer-Verfahren teilnehmen, vorsteuer-abzugsgeberechtigt.

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Das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) gewährt Ihnen das Recht, auf die über Sie gesammelten Informationen zuzugreifen. Ihr Zugriffsrecht kann gemäß BDSG ausgeübt werden. Unsere Kunden können jederzeit Mitteilung über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung erhalten. Auch die Korrektur und die Löschung Ihrer Daten ist jederzeit möglich. Ist uns eine Nutzung oder Übermittlung der Daten zu Werbezwecken gestattet worden, so kann dies jederzeit schriftlich widerrufen werden. Für alle Belange im Bezug auf den Datenschutz wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse: info@shs-promarketing.de

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MARKETING HILDESHEIM behält sich das Recht vor, seine Datenschutzerklärung jederzeit aus betrieblichen Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Diese Datenschutzerklärung ist ein fester Bestandteil unserer AGBs.

AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.
2. Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware ist unversichert zu versenden. Ein Lieferavis findet nicht statt, kann aber extra vereinbart werden.
3. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager kann ein pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden.
4. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.
5. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.
6. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

§ 2 Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist 47661 Issum. Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.

§ 3 Vertragsinhalt
1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.

§ 4 Unterbrechung der Lieferung
1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.
2. Ist die Lieferung bzw. Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muß dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich ankündigen.
3. Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.
4. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihren Obliegenheiten gemäß Ziff.1-3 genügt hat.

§ 5 Nachlieferungsfrist
1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 30 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt.
Der Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.

2. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann wegen der Mangelhaftigkeit der Aktionsware nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

3. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muß er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle der Ziff. 1 Satz 2 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

4. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

§ 6 Mängelrüge

1. Gefahrübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Firma MARKETING HILDESHEIM und dessen Shop-Einrichtungen die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen
2. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.
3. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
4. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.
5. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Nach Ablauf der in Ziff. 4 genannten Frist kann der Käufer nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Der Käufer kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Zahlung
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Rechnungen sind fällig „sofort netto nach Rechnungserhalt“.
Ab dem 31. Tag tritt Verzug gemäß § 286 II Nr. 1 BGB ein.
3. Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder Überweisung vom Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage ab Rechnungsstellung und Warenversand ein Zuschlag von 1 % der Wechselsumme berechnet.
4. Abänderungen der Regulierungsweise sind 3 Monate vorher anzukündigen.
5. Vorzinsen werden in keinem Fall gewährt.
6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen ver-
wendet.
7. Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.

§ 8 Zahlung nach Fälligkeit
1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich
Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

§ 9 Zahlungsweise
1. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.
2. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
3. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.
4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.
5. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.
6a. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an den Verkäufer ab.
6b. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.
6c. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware an den Verkäufer weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
7. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Falle wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muß der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.
8. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
9. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
10. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
11. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
12. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren.

§ 11 Gewährleistungspflichten
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Nicht-Kaufleute. Darüber hinaus werden keine Gewährleistungen übernommen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware ist (entgegen den gesetzlichen Bestimmungen für Neu-Ware) beschränkt auf 12 Monate.

§ 12 Belehrung über das Umtausch- und Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde, es sei denn, dass wir für die Rücksendungskosten aufkommen müssen (siehe Punkt 12.1).

1. Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Ab einem Warenwert von EUR 40,00 übernehmen wir die Rücksendekosten. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Softwareprodukte und CD´s, DVD´s, CR-ROM´s, und Videos, die von Ihnen entsiegelt wurden, es sei denn, Sie stellen Mängel fest.
Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

2. Offensichtliche Mängel (insbesondere Beschädigungen, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen), Transportschäden oder sonstige Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung per eMail an info @ shs-webservice.de ist ausreichend.

3. Im Rahmen des Widerrufsrechts haben Sie die Möglichkeit bestellte Artikel zu prüfen und in Augenschein zu nehmen - so, wie dies auch in einem Ladengeschäft möglich wäre. Dieses Recht beinhaltet nicht die Verwendung der gelieferten Artikel. Waren mit sichtbaren Gebrauchsspuren, die einen erneuten Verkauf des Produktes unmöglich machen, nehmen wir nicht zurück.

4. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

§ 13 Geltungsbereich und Änderungen der AGBs
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
MARKETING HILDESHEIM ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§ 14 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

§ 15 Haftung
1. MARKETING HILDESHEIM übernimmt keine Haftung für gelieferte Ware, die nach der Versendung oder Abholung durch den Käufer oder Dritte verändert, umgebaut oder in sonstiger Weise manipuliert worden ist. Für Schäden jeglicher Art die durch eine vorsätzliche oder fahrlässig vom Kunden verschuldete Beeinträchtigung der von uns gelieferten Produkte entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Ausnehmend davon haftet die Firma MARKETING HILDESHEIM beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind davon nicht betroffen.

3. MARKETING HILDESHEIM übernimmt eine Haftung weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit / Erreichbarkeit des Shops, noch für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebots.

§ 16 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.


Rechtliche Hinweise für Anwälte:

Sollten irgendwelche Inhalte oder Informationen auf dieser Webseite oder auf Teilen dieser Webangebote die Rechte Dritter verletzen oder in anderer Form wettbewerbsrechtliche Probleme verursachen, bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine schnelle, angemessene Nachricht per E-Mail, Kontaktformular oder auch Anruf ohne Kostenpunkt.
Die beanstandeten Informationen oder Inhalte werden dann in angemessener Frist entfernt beziehungsweise den rechtlichen Vorgaben entsprechend abgeändert, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes notwendig ist.
Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes zur kostenpflichtigen Abmahnung des Shopbetreibers entspricht nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abmahnenden und ist damit ein Verstoß gegen § 13 Abs. 15 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschenden Motivs zur Verfahrenseinleitung, besonders einer Kostenerzielung als eigentlichem Grund.
Sie entspricht außerdem einem Verstoß gegen die geltende Schadenminderungspflicht.
Unser Ziel ist grundsätzlich die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Dergleichen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber wird daher im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.